34. Oggersheimer Berglauf
Turngemeinde Oggersheim 1880 eV
Sonntag, 20. Februar 2022
Wettkämpfe:
10,6 km Berglauf (über den Michaelsberg 125 m ü NN)
21,1 km Halbmarathon
7,5 km Walking
Start 10:00 Uhr
Bezirkssportanlage Oggersheim, In den Neugärten, 67071 Ludwigshafen
Strecke: teils Asphalt, teils Splittbelag
Berglauf: ebener Rundkurs durch das Maudacher Bruch mit Bewältigung
des Michaelsberges etwa in der Streckenmitte
Halbmarathon: ebener Rundkurs durch das Maudacher Bruch
(zwei Runden)
Walking: ebener Kurs durch das Maudacher Bruch
Voranmeldung über www.tgo1880.de (Klicken)
Teilnahmegebühr 10 € - Keine Nachmeldung möglich!
Zugang zum Start wird nur gegen COVID-19 Geimpften oder davon Genesenen mit amtlichem Nachweis gewährt.
Siegerehrung: nach Abschluss des jeweiligen Wettkampfes
(ohne Walking) für die 3 Erstplatzierten
Service: Umkleiden und Duschen in den Räumen der Bezirkssportanlage, Zielgetränke, Kaffee und Kuchen, soweit gemäß Infektionsschutz zulässig - Sanitätsdienst
Haftung schließt der Veranstalter aus.
Auskünfte:
Dr. Johannes Moeller, Tel. 0160-8749369, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Liebe Mitglieder,
hier nochmals die aktuellen Corona-Regeln für den Bereich Sport
Was gilt im Innenbereich?
Im Amateur- und Freizeitsport gilt im Innenbereich die 2G+-Regelung (siehe „2G+-Regelung“), d.h., es dürfen ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen, die noch zusätzlich über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügen müssen, anwesend sein.
Ausnahmen hiervon bestehen für Minderjährige:
- Kinder bis 12 Jahre und 3 Monaten gelten als geimpft (siehe „gleichgestellte Personen“) und benötigen auch keinen zusätzlichen Testnachweis.
- Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, benötigen – trotz der 2G+-Regelung – keinen zusätzlichen negativen Testnachweis.
- Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, dürfen – trotz der 2G+-Regelung - ebenfalls anwesend sein, wenn sie einen aktuellen negativen Testnachweis vorweisen können.
Für Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber und Beschäftigte der Einrichtung, wie z.B. Trainerinnen bzw. Trainer, gilt die betriebliche 3G-Regelung (siehe „Arbeitsplatz“ und „3G-Regelung“). Sofern sie sich aber selbst sportlich betätigen, steht die sportliche Betätigung im Vordergrund und es gilt auch für sie die 2G+-Regelung. Für Ehrenamtliche gilt hingegen - ebenso wie für die sonstigen Sporttreibenden – immer die 2G+-Regelung.
Was gilt im Außenbereich?
Im Amateur- und Freizeitsport im Außenbereich gelten für volljährige nicht-immunisierte Personen die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum (siehe „Kontaktbeschränkungen“). Für Minderjährige ergibt sich dadurch keine Einschränkung.
Nicht-immunisierte volljährige Personen (siehe „nicht-immunisierte Person“) dürfen nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie höchstens mit zwei Personen eines weiteren Hausstandes gemeinsam im Außenbereich Sport treiben.
Für Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber und Beschäftigte der Einrichtung, wie z.B. Trainerinnen bzw. Trainer, gilt nicht die Kontaktbeschränkung, sondern die betrieblichen 3G-Regelung (siehe „Arbeitsplatz“ und „3G-Regelung“). Sofern sie sich aber selbst sportlich betätigen, steht die sportliche Betätigung im Vordergrund und es gelten auch für sie die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum. Für Ehrenamtliche gelten immer - wie für die sonstigen Sporttreibenden - die Regelungen der Kontaktbeschränkung. Veranstaltungen im Amateur- und Freizeitsport sowie im Profi- und Spitzensport können nach den Regelungen für Veranstaltungen (siehe „Veranstaltungen“) stattfinden.
Hans-Joachim Nees
Liebe Mitglieder,
hier findet Ihr den Link zum Sportbrief 2021 der Stadt Ludwigshafen.
TGO 1880 e.V.







