Liebe Mitglieder,
hier nochmals die aktuellen Corona-Regeln für den Bereich Sport

Corona RLP

Was gilt im Innenbereich?

Im Amateur- und Freizeitsport gilt im Innenbereich die 2G+-Regelung (siehe „2G+-Regelung“), d.h., es dürfen ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen, die noch zusätzlich über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügen müssen, anwesend sein.  

Ausnahmen hiervon bestehen für Minderjährige:

  • Kinder bis 12 Jahre und 3 Monaten gelten als geimpft (siehe „gleichgestellte Personen“) und benötigen auch keinen zusätzlichen Testnachweis.
  • Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, benötigen – trotz der 2G+-Regelung – keinen zusätzlichen negativen Testnachweis.
  • Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, dürfen – trotz der 2G+-Regelung - ebenfalls anwesend sein, wenn sie einen aktuellen negativen Testnachweis vorweisen können.

Für Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber und Beschäftigte der Einrichtung, wie z.B. Trainerinnen bzw. Trainer, gilt die betriebliche 3G-Regelung (siehe „Arbeitsplatz“ und „3G-Regelung“). Sofern sie sich aber selbst sportlich betätigen, steht die sportliche Betätigung im Vordergrund und es gilt auch für sie die 2G+-Regelung. Für Ehrenamtliche gilt hingegen - ebenso wie für die sonstigen Sporttreibenden – immer die 2G+-Regelung.

Was gilt im Außenbereich?

Im Amateur- und Freizeitsport im Außenbereich gelten für volljährige nicht-immunisierte Personen die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum (siehe „Kontaktbeschränkungen“). Für Minderjährige ergibt sich dadurch keine Einschränkung.

Nicht-immunisierte volljährige Personen (siehe „nicht-immunisierte Person“) dürfen nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie höchstens mit zwei Personen eines weiteren Hausstandes gemeinsam im Außenbereich Sport treiben.

Für Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber und Beschäftigte der Einrichtung, wie z.B. Trainerinnen bzw. Trainer, gilt nicht die Kontaktbeschränkung, sondern die betrieblichen 3G-Regelung (siehe „Arbeitsplatz“ und „3G-Regelung“). Sofern sie sich aber selbst sportlich betätigen, steht die sportliche Betätigung im Vordergrund und es gelten auch für sie die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum. Für Ehrenamtliche gelten immer - wie für die sonstigen Sporttreibenden - die Regelungen der Kontaktbeschränkung. Veranstaltungen im Amateur- und Freizeitsport sowie im Profi- und Spitzensport können nach den Regelungen für Veranstaltungen (siehe „Veranstaltungen“) stattfinden.

Hans-Joachim Nees

Liebe Mitglieder,
hier findet Ihr den Link zum Sportbrief 2021 der Stadt Ludwigshafen.
TGO 1880 e.V.

Liebe Sportlerinnen, Sportler, Mitglieder und Interessierte,

ab Samstag, 04. Dezember gilt die neue mittlerweile 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.

Für die Sportausübung in Innenräumen gilt die sogenannte 2G-Plus Regel. Damit gilt auch für geimpfte und genesene Personen die Testpflicht. Von der 2G-Plus Regel sind folgende Personen umfasst:

1.        Vollständig geimpfte und genesene Personen
2.        Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das     
           Coronavirus SARS-CoV-2 impfen lassen können, mit der Maßgabe,
           dass dies durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft zu machen
           ist, aus der sich mindestens nachvollziehbar ergeben muss, auf
           welcher Grundlage die ärztliche Diagnose gestellt wurde, und die
           über einen Testnachweis verfügen.


Personen die bereits eine Auffrischungsimpfung (sog. Booster-impfung) erhalten haben sind von der Testpflicht ausgenommen.

Weiterhin dürfen 25 Minderjährige nicht geimpfte Personen an der Sportausübung teilnehmen.

Eine Testung unter Aufsicht, also bspw. von einer vom Verein beauftragten Person ist möglich.

Für vom Verein beschäftigte Trainer*innen, Übungsleiter*innen, etc. gilt die sogenannte 3 G Regelung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Weiterhin ist bei der Nutzung von Gemeinschaftsräumen wie Duschen und Umkleiden ein Hygienekonzept, das insbesondere auch Regelungen zur Nutzung, sowie zur zulässigen Besucherzahl enthält, vorzuhalten.
Bei Veranstaltungen im Sport gilt für Zuschauer*innen die 2G-Regel, sowie die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontakterfassung, sowie die Testpflicht (diese kann entfallen, wenn die Zuschauer*innen durchgehend die Maskenpflicht einhalten).

Zu näheren Infos, wie und mit welchen speziellen Auflagen die Kurse durchgeführt werden, kontaktieren Sie bitte Ihre Übungsleiter:innen.

Die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie unter www.corona.rlp.de.

Die Geschäftstelle ist seit 16.8.2021 wieder geöffnet (2G + Maskenpflicht).

Per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, telefonisch (AB) 0621-682368 oder per Post sind wir weiterhin erreichbar.

Bleiben Sie gesund bzw. lassen Sie sich schnell impfen !!!

Ihre TG Oggersheim 1880 eV

Hans-Joachim Nees

   
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