Liebe Mitglieder, liebe Interessierte,

ab morgen, Freitag 04. März 2022 wird die neue, mittlerweile 31. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft treten.
Diese enthält erstmals seit Monaten erhebliche Erleichterungen, insbesondere auch für die Sportausübung.

Für die Sportausübung im Amateur- und Freizeitsport gilt dann die Testpflicht, besser bekannt als sogenannte 3G-Regel. Eine Unterscheidung von Innen- und Außenbereich gibt es nach der neuen Regelung nicht mehr. Eine Maskenpflicht ist dann ebenfalls nicht mehr vorgesehen.

Die Testpflicht gilt nicht für geimpfte oder genesene Personen, sowie für Minderjährige.

Bei der Nutzung von Gemeinschaftsräumen wie Duschen und Umkleiden ist wie bisher auch ein Hygienekonzept, das insbesondere auch Regelungen zur Nutzung, sowie zur zulässigen Besucherzahl enthält, vorzuhalten.
Bei Veranstaltungen im Sport gelten die Veranstaltungsregeln. Bei Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Zuschauer*innen gilt die 3G-Regel. Hier wird dann auch nicht mehr zwischen Innen- und Außenveranstaltungen unterschieden.
Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 250 Zuschauer*innen ohne feste Sitzplätze gilt die Maskenpflicht. Diese entfällt am Platz oder beim Verzehr von Speisen und Getränken. Bei mehr als 2.000 Zuschauer*innen gilt die bekannte 2G-Regel. Die zulässige Zahl der Teilnehmer-/Zuschauer*innen beträgt höchstens 60 % der vorhandenen Platzkapazitäten, jedoch nicht mehr als 6.000 Zuschauer*innen.

Bei Veranstaltungen im Freien entfällt die Maskenpflicht. Nehmen an einer Veranstaltung im Freien mehr als 2.000 Zuschauer*innen teil gilt die bekannte 2G-Regel.
Die zulässige Zahl der Teilnehmer-/Zuschauer*innen beträgt höchstens 75 % der vorhandenen Platzkapazitäten, jedoch nicht mehr als 25.000 Zuschauer*innen.
Bei allen Veranstaltungen haben die Veranstalter ein Hygienekonzept zu erstellen und bereit zu halten.

Bei Rückfragen dürfen Sie sich gerne jederzeit per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch an Frau Heike Hildebrand unter der Rufnummer 0621/504-3077 wenden.

Hans-Joachim Nees

 

   
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